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   VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16.A   

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VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16.A (https://dejure.org/2017,102700)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.07.2017 - 6 K 3246/16.A (https://dejure.org/2017,102700)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 6 K 3246/16.A (https://dejure.org/2017,102700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, Rn. 19, zit. nach juris).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit nicht vereinbar und können dazu führen, dass dem Vortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Rn. 8, zit. nach juris; SächsOVG, Urt. v. 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, Rn. 24, zit. nach juris; OVG NRW, Urt. v. 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, Rn. 33, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Ein verfolgungssicherer Ort, an dem selbst das Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, bietet keinen internen Schutz (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A - Rn. 195, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit nicht vereinbar und können dazu führen, dass dem Vortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Rn. 8, zit. nach juris; SächsOVG, Urt. v. 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, Rn. 24, zit. nach juris; OVG NRW, Urt. v. 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, Rn. 33, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - A 3 A 428/11

    Ausschlussgründe, Einzelfallwürdigung, PKK

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit nicht vereinbar und können dazu führen, dass dem Vortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Rn. 8, zit. nach juris; SächsOVG, Urt. v. 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, Rn. 24, zit. nach juris; OVG NRW, Urt. v. 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, Rn. 33, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 06.09.2016 - 14 K 6767/15

    "Interner Schutz", "Indien", "Liebespaar", "Love Commando"

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Es fehlt dann, wenn den Asylsuchenden am Ort der internen Schutzalternative ein Leben erwartet, das zu Hunger, Verelendung und zum Tod führt (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 6. September 2016 - 14 K 6767/15.A - Rn. 33, zit. nach juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2013 - A 1 A 181/13

    Indien, inländische Fluchtalternative, Grundsatzrüge, Meldesystem

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht geht davon aus, dass selbst dann, wenn feindlich gesonnene Familienangehörige über Polizeikontakte verfügen, es möglich ist, in anderen Teilen Indien unentdeckt zu leben, so dass aufgrund des Fehlens eines zentralen Melde- und Registrierungssystems eine inländische Fluchtalternative gegeben ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2013 - A 1 A 181/13 - juris).
  • VG Düsseldorf, 04.11.2014 - 14 K 8261/13

    Anforderungen an die Darlegung der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus VG Dresden, 17.07.2017 - 6 K 3246/16
    Es bedarf zudem nur eines sehr einfachen, öffentlichen Namensänderungsverfahrens, um seine Identität zu verschleiern (vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht Indien vom 3. März 2014, Stand: Dezember 2013, S. 22; VG Düsseldorf, Urt. v. 4. November 2014 - 14 K 8261/13.A - zit. nach juris).
  • VG Dresden, 20.02.2023 - 6 K 1703/20

    Indien: Abschiebungsverbot wegen depressiver Störung

    Der Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) vom 2. Dezember 2016 abgelehnt und die hiergegen gerichtete Klage mit Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Juli 2017 unter dem Aktenzeichen 6 K 3246/16.A rechtskräftig abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten, Az. 6 K 3246/16.A und 6 K 2083/18.A, sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, und die Sitzungsniederschrift Bezug genommen.

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